Beschreibung
In Deutschland dürfen nur die Seitenscheiben ab der B-Säule und die Heckscheibe mit einer Tönungsfolie versehen werden. Die B-Säule markiert in der Regel den Übergang zwischen der vorderen und hinteren Tür. Die vorderen Seitenscheiben und die Windschutzscheibe dürfen nicht getönt werden, mit Ausnahme eines schmalen Tönungsstreifens am oberen Rand der Windschutzscheibe.
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